Ihr Erdgasnetzbetreiber
in der Region Vorpommern
Info
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Bei Gasgeruch
Sicherheitshinweise im Umgang mit Erdgas
Melden Sie Störungen bitte aus sicherem Abstand zum Gefahrenbereich an unseren Störungsdienst Gasgeruch 0800 426 73 42. Wir garantieren Ihnen, wir sind in 30 min an jedem Störungsort in unserem Netz.
Sind Räume oder Gebäude nicht zugänglich verständigen Sie bitte die Polizei 110 oder Feuerwehr 112.
Folgende Verhaltensregeln sollten Sie beim Wahrnehmen von Gasgeruch unbedingt einhalten.
Kein offenes Feuer
Vermeiden Sie offenes Feuer! Nicht rauchen! Keine Feuerzeuge, keine elektrischen Schalter, Stecker und Klingeln betätigen. Benutzen Sie nicht Ihr Telefon oder Handy im Gefahrenbereich.
Fenster und Türen öffnen
Bewahren Sie Ruhe! Öffnen Sie alle Fenster und Türen! Sorgen Sie für Durchzug, Erdgas ist leichter als Luft und steigt nach oben!
Alle Hähne schließen
Schließen Sie alle Hähne an Gaszählern und Gasgeräten sofern dies gefahrlos möglich ist! Keller nur nach ausreichender Lüftung betreten.
Ableuchten
Leuchten Sie niemals Gasleitungen und Gaszähler mit Flammen ab! Auch schwachen Gasgeruch auf der Straße melden.
Informationsunterlagen zur Sicherheit
Um Tiefbauunternehmen auf den richtigen Umgang mit Erdgasleitungen hinzuweisen geben wir das anliegende Merkblatt heraus. Wir bieten Feuerwehren in unseren Netzen eine kostenlose Schulung an um die gemeinsame Aufgabe einer Schadensabwehr vor dem Eintritt eines großen Schadens zu schulen. Sie finden hier unsere Schulungspräsentation die Sie gern für eigene Schulungen verwenden dürfen.
Merkblatt Schutz von Versorgungsanlagen bei Bauarbeiten
Hausinstallation ist Sache des Eigentümers
Oft ist die Abgrenzung zwischen dem Eigentum des Netzbetreibers und des Kunden nicht klar erkenntlich. Unsere Verantwortung endet hinter der Hauseinführung. Zudem sind wir Eigentümer des Hausdruckreglers und als Messtellenbetreiber Eigentümer des Gaszählers. Wir sind Verantwortlich für die Dichtheit der Verbindungen dieser Baugruppen wenn wir an diesen gearbeitet haben. Wie zum Beispiel beim Austausch des Gaszählers.
Für alle anderen Erdgasleitungen der Installation im Haus ist der Eigentümer zuständig. Er ist verpflichtet in regelmäßigen Abständen seine Installation zu überprüfen. Nähere Informationen gibt es auf den Seiten unseres Dachverbandes DVGW. (Check Gas-Installation)
Sprechen Sie dazu auch Ihren Installationsfachbetrieb an er ist fachlich versiert und berät sie gern.