Ihr Erdgasnetzbetreiber
in der Region Vorpommern
Info
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Netznutzungsrelevante Daten gemäß § 21 Abs. 2 GasNZV
Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH betreibt örtliche Gasverteilnetze in den Landkreisen Ostvorpommern und Nordvorpommern des Bundeslandes Mecklenburg Vorpommern.
Als örtlicher Verteilnetzbetreiber ist sie gemäß § 8 Abs. 1 GasNZV von den Pflichten gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 5, 6, 8, 10, 11 GasNZV befreit.
Beschreibung der angebotenen Dienstleistungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 GasNZV
Folgende Systemdienstleistungen werden von der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH erbracht:
- die Messung, Abrechnung und Rechnungsstellung der aus dem Netz der
Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH ausgespeisten Gasmengen - die Rechnungsprüfung für die in das Netz der
Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH eingespeisten Gasmengen - die Odorierung.
Ein Bilanzausgleich seitens der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH erfolgt nicht.
Andere Systemdienstleistungen und Hilfsdienste können derzeit und mindestens bis zur verbindlichen Festlegung der einheitlichen Regeln und standardisierten Verfahren gemäß § 23 GasNZV, nicht angeboten werden.
Verträge und Geschäftsbedingungen für den Gastransport gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2
Über die folgenden Links gelangen Sie zu den Verträgen nach § 3 Abs. 2 GasNZV sowie den "Geschäftsbedingungen für den Gastransport" (Netzzugangsbedingungen).
Verträge nach § 3 Abs. 2 GasNZV
Geschäftsbedingungen für den Gastransport
Verträge für sonstige Hilfsdienste gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 3
Die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH bietet keine sonstigen Hilfsdienste an.
Verfahren für Buchung, Nominierung und Abwicklung der Netznutzung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4 GasNZV
Die Verfahren zur Buchung kommen bei der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH als örtlichen Verteilnetzbetreiber nicht zur Anwendung.
Die Verfahren zur Nominierung werden derzeit nicht angewendet, diesbezüglich besteht kein Verlangen der vorgelagerten Netzbetreiber. Sollte sich das ändern, wird die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH diese unverzüglich anwenden und veröffentlichen.
Die Verfahren zur Abwicklung der Netznutzung können dem veröffentlichten Lieferantenrahmenvertrag entnommen werden
Regeln für den Anschluss anderer Netze gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 7 GasNZV
Die Regeln für den Anschluss anderer Netze an das Gasverteilungsnetz der Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH können dem in Kürze veröffentlichten Netzkopplungsvertrag nebst Anlagen sowie dem DVGW-Arbeitsblatt G 2000 entnommen werden.
Das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 beschreibt die technischen Mindestanforderungen hinsichtlich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze im liberalisierten Gasmarkt.
Der DVGW hat das Arbeitsblatt G 2000 sowie das Beiblatt zum Arbeitsblatt G2000 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
DVGW-Arbeitsblatt G2000
Regeln für Bilanzausgleich und Ausgleichsenergie und Methode der Entgeltberechnung gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 9
Die Veröffentlichungspflicht der Regeln für den Bilanzausgleich entfällt, da die Gasversorgung Vorpommern Netz GmbH als örtlicher Verteilnetzbetreiber nicht zum Angebot eines Bilanzausgleich verpflichtet ist.
Die Regeln für die Ausgleichenergie einschließlich der Regeln für die Gasdifferenzmengen sind momentan in Bearbeitung.
Die Methoden, nach denen die vom Transportkunden zu leistenden Entgelte berechnet werden sind in den Preisblättern erläutert.
Änderung der für den Netzzugang wesentlichen Dienstleistungen oder Bedingungen gemäß § 21 Abs. Nr. 12 GasNZV
Die für den Netzzugang wesentlichen Bedingungen wurden weder geändert noch ist eine Änderung derzeit geplant.
Verträge - Transport